Umsatzsteuervoranmeldung - Nullmeldung

23.06.2015
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Nullmeldung

Sie möchten gerne eine Nullmeldung versenden?

Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist auch bei ruhenden Geschäften nötig

Wenn Ihr Unternehmen im Moment ruht, fallen keine Buchungen in diesem Zeitraum an. Dennoch müssen Sie bei Ihrem Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Auch das ist über unsere OnlineBuchhaltung problemlos möglich. Öffnen Sie den Bereich "USt-Voranmeldung". Wählen Sie nun unter "Neue Umsatzsteuer-Voranmeldung durchführen" das Jahr und den entsprechenden Zeitraum (Monat/Quartal) aus und senden Sie diese "Nullmeldung" über "Per ELSTER senden" an Ihr Finanzamt.

Hilfevideo

Die USt-Voranmeldung erklärt

Hier zeigen wir Ihnen in einem Video, wie einfach eine Nullmeldung an Ihr Finanzamt geschickt werden kann.

Wir wünschen Ihnen zukünftig wieder erfolgreiche Geschäfte!

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!
Wir freuen uns auch auf Ihr Feedback zu unserer neuen OnlineBuchhaltung und nehmen Ihre Wünsche, Kritik und Verbesserungsvorschläge sehr gerne entgegen.

Einfach und schnell können Sie uns per Telefon unter 08231 / 96 55 - 0 oder über unsere Website kontaktieren: Zum Kontaktformular

 

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